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Welches Holz kann oder darf man verbrennen ?

Naturbelassenes Holz ist praktisch frei von Schwefel, Schwermetallen und Halogenen. Durch seine natürliche Zusammensetzung ist naturbelassenes Holz daher ein besonders umweltverträglicher Energieträger. Naturbelassenes, trockenes Holz verbrennt in einer guten Feuerungsanlage sehr sauber. Umweltgifte wie Schwefeldioxid, das sich mit Wasser zu Salzsäure verbindet, Speichergifte wie Schwermetalle oder krebsverdächtige halogenierte Kohlenwasserstoffe werden bei sauberem Holz-Abbrand nicht emittiert.

Die neuen Feuerungsanlagen verbrennen trockenes Holz so wirkungsvoll und umweltverträglich wie nie zuvor. Sie erreichen Emissionswerte, die jede gesetzliche Vorschrift weit unterschreiten. Deshalb darf nach der Bundes-Immissionsschutz-Verordnung nur naturbelassenes, stückiges Holz verwendet werden, das maximal 20 % Restfeuchte enthält.

Andere brennbare Dinge wie Spanplatten, lackiertes, beschichtetes oder nasses Holz, Plastik oder Müll zu verbrennen ist vom Gesetzgeber ausdrücklich verboten. Es ist durchaus im eigenen Interesse des Ofenbesitzers, sich an diese Gesetze zu halten. Schadgase aus seinem Ofen kämen ja in seiner unmittelbaren Umgebung - auf dem Balkon, im eigenen Garten - wieder herunter. Und kaum jemand wird wohl so dumm sein, sich selbst zu schädigen. Außerdem unterliegt der Kamin ein- bis viermal im Jahr der Kontrolle des Schornsteinfegers, der Umweltsünden mit geschultem Blick erkennen kann.

Umweltschutz ist in allen Lebensbereichen auch die Verantwortung des Einzelnen. Jeder Ofenbetreiber sollte sich vor Inbetriebnahme seines Ofens umfassend über die Bedienungsweise und die gesetzlichen Vorschriften zur Verbrennung informieren. Energiepolitisch liegt die Holzfeuerung voll im Trend. Wenn er in den Übergangszeiten betrieben wird, kann die Zentralheizung kalt bleiben und fossile Import-Brennstoffe wie Heizöl oder Gas können eingespart werden. So wird die Atmosphäre entlastet, denn die Verbrennung fossiler Brennstoffe ist einer der Hauptverursacher für den Treibhauseffekt. Und die Bäume, Lieferanten für unser Holz, entlasten die Atmosphäre sogar noch, denn sie schlucken das Treibhausgas Kohlendioxid.

Konkret geklärt ist auch die Definition des offenen Kamins: Ein offener Kamin ist eine Feuerstätte, die bestimmungsgemäß mit offenem Feuerraum betrieben werden kann. Mit anderen Worten: Alle Kamine, die eine selbstschließende Tür (und oder Glasscheibe) besitzen, sind im Sinne der Verordnung keine offenen Kamine und unterliegen damit auch nicht der Beschränkung "gelegentlicher Betrieb".

 

Alle Angaben ohne Gewähr!


Forstbetrieb und Landschaftspflege M. Richter Eschborn  |  forstbetrieb-richter@t-online.de